Bildungsurlaub Italienisch Berlin
Das Bildungsurlaubsgesetz Berlin erlaubt allen Arbeiter und Arbeiterinnen Bildungsurlaub zu beantragen, um beruflichen, politischen oder allgemeinbildenden Interessen nachzugehen. Bildungsurlaub Italienisch an einer Italienischen Sprachschule ist eine anerkannte Veranstaltung im Ausland. Die zuständige Behörde für Bildungsurlaub in Berlin ist:
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Ref. II D Berufliche Qualifizierung Oranienstr. 106 10969 Berlin
Tel.: (030) 9028 – 1484, 1485, 1482
Fax: (030) 9028 – 2173
Email: Bildungsurlaub@senias.berlin.de Internet: https://www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-3/bildungsurlaub/
Wieviele Tage stehen mir zu?
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Auszubildende (nur politische Weiterbildung)
- Nicht für Beamte Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen seit mindestens sechs Monaten in einem Betrieb tätig sein.
Was für eine Veranstaltung kann ich wählen?
- Politische, berufliche Weiterbildung
- Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten
-
Sprachkurse: der ausgewählte Sprachkurs muss in Berlin als Bildungsurlaub anerkannt sein und 30 Wochenstunden beinhalten.
Frist
Der Antrag soll spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden.
Ziel meines Bildungsurlaubs
- Erlernen oder Auffrischen bereits vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Weiterbildung
- Erlernen einer neuen Fremdsprache
- Arbeit mit Urlaub verbinden, eine neue Kultur kennenlernen
- Ein Italienisch Sprachkurs im Ausland bringt viel schnellere und grössere Fortschritte als ein Sprachkurs in der Heimat.
Für weitere Fragen oder Infos
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