Bildungsurlaub Italienisch Schleswig-Holstein

Ein Gesetz für Bildungsfreistellung gibt es in Schleswig-Holstein seit 2012 mit der Absicht, dass Beschäftigte jeden Alters sich organisiert weiterbilden können. Bildungsurlaub heisst Freistellung von der Arbeit unter Weiterzahlung des Gehalts, an als Bildungsurlaub anerkannten Veranstaltungen in Schleswig-Holstein. Auch Sprachkurse in Italien sind als Bildungsurlaub anerkannt. Der Arbeitnehmer kann die Art Veranstaltung frei wählen, denn der Arbeitgeber hat darauf keinen Einfluss.

Zuständig für Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein ist die

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Bereich Arbeitsmarktförderung
Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel

Tel: (0431) 99 05 11 11
Email: bildungsfreistellung@ib-sh.de
Internet:https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/bildungsurlaub.html

Wieviele
Tage stehen mir zu?

Fünf Arbeitstage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche) oder Verblockung mit dem nichtgenutzten Anspruch des Vorjahres ist möglich und mit Zustimmung des Arbeitgebers ist eine Verblockung auch im Vorgriff auf künftige Ansprüche oder rückwirkend über mehr als 2 Jahre möglich.

Wer kann Bildungsurlaub
beantragen?

  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
  • Auszubildende
  • Beamte, Richter
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Was für eine
Veranstaltung kann ich wählen?

  • Politische Bildung
  • Allgemeine Bildung
  • Berufliche Weiterbildung
  • Sprachkurse: ein für Bildungsurlaub anerkannter Italienisch Sprachkurs muss mindestens 30 Wochenstunden, täglich 6 Unterrichtsstunden enthalten.
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Frist

Der Antrag soll spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden.

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Ziel meines
Bildungsurlaubs

  • Erlernen oder Auffrischen bereits vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Weiterbildung
  • Erlernen einer neuen Fremdsprache
  • Arbeit mit Urlaub verbinden, eine neue Kultur kennenlernen
  • Ein Italienisch Sprachkurs im Ausland bringt viel schnellere und grössere Fortschritte als ein Sprachkurs in der Heimat.

Für weitere Fragen oder Infos
benutze das untenstehende Kontaktformular