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Bildungsurlaub, auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt, ist eine spezielle Art von Urlaub, der zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung im Jahr 1974 eingeführt wurde. Arbeiter und Arbeiterinnen haben Anspruch auf einen Extraurlaub ohne auf Ihren Gehalt verzichten zu müssen. Es besteht aber kein bundesweit einheitliches Gesetz und jedes Bundesland hat seine eigene Regelungen.
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist abhängig davon, in welchem Bundesland Arbeiter und Arbeitnehmerinnen arbeiten, und nicht vom Wohnort. Generell gilt in den meisten Bundesländern ein Anspruch an 5 Tagen Extraurlaub, einzig das Saarland hat eine Sonderregelung für Anspruch auf nur 3 Tage. Keinen Bildungsurlaub gibt es in Bayern und Sachsen.
Unsere Italienisch Sprachkurse sind anerkannte Bildungsträger für Bildungsurlaub und sind in folgenden Bundesländern anerkannt
