WAS IST
BILDUNGSURLAUB

Bildungsurlaub ist ein Recht auf Weiterbildung, eine besondere Form von Urlaub, der der politischen, beruflichen oder persönlichen Weiterbildung dient. Bildungsurlaub wird auch Bildungsfreistellung genannt, um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden.

Bildungsurlaub gibt es in den meisten Bundesländern, ausgeschlossen sind Bayern und Sachsen. Wichtig bei der Beantragung von Bildungsurlaub ist, dass der Sitz des Arbeitsgebers entscheidend ist, und nicht der Wohnort des Arbeitnehmers.
Diese Art von Weiterbildung ist auch in Form einer Sprachreise anerkannt.

WER KANN BILDUNGSURLAUB BEANTRAGEN?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die seit mindestens 6 Monaten in einem Betrieb arbeiten, haben ein Recht auf Bildungsurlaub. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es jedoch nicht, jedes Bundesland hat seine eigenen Ansprüche, praktisch in allen Bundesländern gilt jedoch, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Tage pro Jahr haben, oder auf 10 Tage am Stück innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.

KOSTEN

Während des Bildungsurlaubs wird dem Arbeitnehmer der Lohn weitergezahlt, und die Freitage werden nicht vom Urlaub abgezogen. Für die Kurskosten hingegen muss der Teilnehmer selber aufkommen. Die Kosten für die Weiterbildung können von den Steuern abgesetzt werden.

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KANN MEIN ANTRAG VOM CHEF ABGELEHNT WERDEN

In den meisten Bundesländern darf ein Antrag nur aus 2 Gründen abgelehnt werden:  im Fall von dringenden, geschäftlichen Gründen, wenn zur ausgewählten Zeit, mehrere andere Arbeitskollegen fehlen, oder wenn die Veranstaltung gar nichts mit Weiterbildung zu tun hat.

WO KANN ICH BILDUNGSURLAUB MACHEN

In der Theorie kann die Weiterbildung frei nach Ihren Interessen gewählt werden und braucht keinen direkten Zusammenhang mit dem Beruf zu haben. Nicht jeder Kurs kann aber automatisch als Bildungsurlaub angerechnet werden. Ein Badeurlaub am Meer wird kaum akzeptiert werden, sollten sie diesen aber mit einem Sprachkurs verbinden, wird dieser als Bildungsurlaub anerkannt. Gemäss den Regelungen der meisten Bundesländer gelten Veranstaltungen von Sprachkursen mit mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag (30 Wochenstunden) als Bildungsurlaub und teilweise sind auch Besichtigungen und Führungen zusätzlich zum Unterricht anrechenbar, sofern deren Inhalte den Fremdsprachenunterricht sinnvoll ergänzen.

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WIE LÄUFT DIE BEANTRAGUNG

Suchen Sie sich einen Kurs aus, der Ihnen passt, und an dem Sie teilnehmen möchten. Achten Sie darauf, dass dieser in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist.

  1. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Anmeldebestätigung, Anerkennungsbescheid usw vom Veranstalter, die Sie beim Arbeitgeber einreichen müssen. Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor Antritt des Bildungsurlaubs eingereicht werden, ist aber nicht bundesweit geregelt und deshalb gilt die Regel “je früher umso besser!” Bestimmt wirkt sich eine frühzeitige Beantragung bei Ihrem Chef als positiv aus.
  2. Wenn Ihr Antrag akzeptiert wurde, steht Ihrem Bildungsurlaub nichts mehr im Wege. Der Bildungsurlaub gilt als akzeptiert, wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ablehnt.

FRIST

In den Bundesländern sind die Fristen unterschiedlich geregelt.